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Hausordnung

LIEBE GÄSTE!

 

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Besucher des Cinema Europa die Hausordnung an.

Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf! Kinder und Jugendliche darf nur Zutritt zu solchen Filmen gewährt werden, die für ihr jeweiliges Alter von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurde. Bestehen Zweifel über das Alter, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich dann nicht ausweisen kann oder will, wird keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Verständnis.

Gäste, die deutlich alkoholisiert sind oder unter sonstigen Rauschmitteln stehen, wird der Zutritt verwehrt. Ebenso machen wir bei Personen, die die Filmvorführung stören, von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen Sie aus unseren Räumen, ohne Erstattung des Eintrittspreises.

Werden Vorstellungen durch Feueralarm, Stromausfall und Ereignisse höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen, so entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes. Bei Stromausfall, Feueralarm etc. Panik vermeiden und den Anweisungen unseres Personals Folge leisten. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und bei Stromausfall beleuchtet.

Wir weisen darauf hin, das wir Preisermäßigungen für verschiedene Gruppen dann gewähren, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Insbesondere sind die Ermäßigungen für Behinderte und deren Begleiter keineswegs vom Gesetzgeber bestimmt, sondern sie sind eine freiwillige Anerkennung unseres Unternehmens.

Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 min. vor Filmbeginn an der Kasse abgeholt werden. Reservierungen die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst werden, verfallen und werden vom EDV-System automatisch gelöscht. Der Betreiber ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen.

Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie der Verlust von Wertgegenständen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Für den Inhalt der zur Vorführung gelangenden Filme ist der Kinobetreiber nicht verantwortlich.

Das Verteilen von Handzettel sowie das Anbringen von Plakaten ist im Kino sowie auf dem gesamten Außenbereich verboten.

Der Besucher verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Benutzung der Einrichtungen und des Inventars. Vorsätzliche Zerstörung und Verschmutzungen werden angezeigt.

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebereich. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitatives hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Daher lehnen wir es ab, dass unsere Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke und Speisen verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, das wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Ihnen den Zutritt verwehren.